ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AGB)
IFAZ – Institut für Fachkräfte-Aktivierung und Zukunftsbildung e.U. (Stand: September 2026)
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Teilnehmervertrages (für Coaching-, Vermittlungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen) zwischen dem IFAZ – Institut für Fachkräfte-Aktivierung und Zukunftsbildung (nachfolgend „Bildungsträger“ oder „IFAZ“) und dem/der Teilnehmenden.
Mit Vertragsunterzeichnung erklären sich die Vertragsparteien über die Gültigkeit dieser AGB einig. Der/Die Teilnehmende versichert, dass der Teilnahme an der vertraglich vereinbarten Maßnahme keine persönlichen, gesundheitlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
§ 2 Kostenübernahme und Förderung (AZAV)
Für die Verbindlichkeit des Vertrages ist die Form der Finanzierung unerheblich. Der/Die Teilnehmende bleibt Vertragspartner, auch wenn die Kosten durch Dritte (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter über Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), Rentenversicherung, Arbeitgeber) getragen werden.
Erfolgt die Finanzierung über einen Gutschein (BGS/AVGS), ist der/die Teilnehmende verpflichtet, diesen unverzüglich und im Original an das IFAZ zu übergeben.
Wird die Maßnahme durch einen Leistungsträger (z. B. nach SGB II/SGB III) bewilligt, werden die Kosten direkt zwischen dem IFAZ und dem Leistungsträger abgerechnet. Bei Selbstzahlern ist die Maßnahmegebühr – sofern nicht abweichend vereinbart – vor Maßnahmebeginn fällig.
§ 3 Rücktritt und Kündigung (Geförderte Maßnahmen)
Ein kostenloses Rücktrittsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum tatsächlichen Beginn der Maßnahme, ausgeübt werden.
Ein jederzeitiges kostenfreies Rücktrittsrecht besteht, wenn die Förderung durch den Leistungsträger (Jobcenter/Agentur für Arbeit) abgelehnt wird.
Bei geförderten Maßnahmen kann der Vertrag gemäß den Vorgaben der AZAV kostenfrei gekündigt werden:
bei unmittelbarer Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Nachweis erforderlich!).
bei Aufhebung des Förderbescheids durch den Leistungsträger.
in sozialen Härtefällen oder bei attestierter, lang andauernder Krankheit.
Bei Bildungsmaßnahmen bis zu 3 Monaten Dauer kann zudem mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats, bei längeren Maßnahmen erstmals nach drei Monaten mit einer Frist von vier Wochen, gekündigt werden. Kündigungen und Rücktritte bedürfen der Textform.
§ 4 Rücktritt und Kündigung (Selbstzahler & Arbeitgeberfinanzierung)
Bei privat- oder arbeitgeberfinanzierten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats, sofern keine Festlaufzeit (z.B. festes 12-Wochen-Programm) vereinbart wurde.
Die Berechnung der bis zur Kündigung fälligen Gebühren erfolgt pro rata (stundengenau) auf Basis der erbrachten Leistungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten, Fehlzeiten und Durchführungsorte
Durchführungsorte: Die Maßnahmen des IFAZ finden je nach vertraglicher Vereinbarung als reiner Online-Unterricht (virtuelles Klassenzimmer), im Hybrid-Modell oder als reiner Präsenzunterricht statt.
Online-Teilnahme: Nimmt der/die Teilnehmende digital teil, obliegt es ihm/ihr, die technischen Mindestvoraussetzungen (internetfähiges Endgerät, stabile Internetverbindung) sicherzustellen. Zugangsdaten zur IFAZ-Lernplattform sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Präsenz-Teilnahme (Hausordnung): Finden Maßnahmen in Präsenz an IFAZ-Standorten oder in angemieteten temporären Unterrichtsstätten statt, verpflichten sich die Teilnehmenden, die lokal geltende Haus-, Sicherheits- und Brandschutzordnung strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Lehr- und Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten. Das IFAZ behält sich vor, Teilnehmende bei schweren Verstößen von der Maßnahme auszuschließen.
Fehlzeiten: Gemäß unserem Qualitätsmanagementsystem gilt bei geförderten Maßnahmen Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten sind dem IFAZ unverzüglich, spätestens bis 08:30 Uhr des jeweiligen Fehltages, zu melden. Im Krankheitsfall ist spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einzureichen. Bei Fehlzeiten, die das Maßnahmeziel gefährden, ist das IFAZ verpflichtet, den zuständigen Leistungsträger (z. B. Jobcenter) umgehend zu informieren.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsbedingungen Das IFAZ stellt eigene Schulungsmaterialien (Skripte, Präsentationen, App-Inhalte) digital oder in Printform zur Verfügung. Diese Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung ist strikt untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
§ 7 Haftung und Dienste von Drittanbietern
Allgemeine Haftung: Das IFAZ haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das IFAZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei geförderten Maßnahmen sind die Teilnehmenden über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert.
Dienste von Drittanbietern: Das IFAZ kooperiert zur ganzheitlichen Förderung der Teilnehmenden mit externen Netzwerkpartnern (z. B. Partner-Akademien, Vermittlungsplattformen für Arbeit oder Wohnraum). Sofern Teilnehmende eigenständig Verträge oder Abonnements mit diesen Drittanbietern schließen, wird das IFAZ nicht Vertragspartei. Das IFAZ übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen, Konditionen oder die datenschutzrechtliche Verarbeitung dieser externen Anbieter. Für externe Links auf unseren Plattformen sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
§ 8 Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle Details zur Datenverarbeitung, insbesondere zur zwingenden Weitergabe von Leistungsdaten an die Kostenträger (SGB II/SGB III), sind in der separaten Datenschutzerklärung des IFAZ geregelt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen Schließen Sie diesen Vertrag als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Online-Formular) ab, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie das IFAZ mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Verlangen Sie, dass die Dienstleistung (z. B. das Coaching) bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so erlischt Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig.
§ 10 Kundenservice und Beschwerdemanagement
Allgemeine Anfragen: Für alle organisatorischen Fragen, vertraglichen Klärungen oder Hilfestellungen steht Ihnen unser zentraler Kundenservice unter service@ifaz-bildung.com zur Verfügung.
Beschwerdestelle: Die Zufriedenheit unserer Teilnehmenden steht für uns im Mittelpunkt. Gemäß unserem AZAV-Qualitätsmanagementsystem können Sie Kritik, Lob oder formelle Beschwerden jederzeit und auf Wunsch vertraulich an unsere interne Qualitätsabteilung richten. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die E-Mail-Adresse: Beschwerdestelle@ifaz-bildung.com.
§ 11 Schlussbestimmungen
Diversity: Der Mensch steht beim IFAZ im Mittelpunkt – unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Formularwesen ggf. auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet; es sind stets alle Geschlechter gemeint.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.